Seit Juli 2023 ist eine wichtige Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) in Kraft, die den Weg für hybride Personalversammlungen in Ministerien, Ämtern, Kommunen, Landratsämtern, Universitäten, Polizei, Krankenhäusern, Sparkassen, Kindergärten und Schulen ebnet. Artikel 48 des Gesetzes regelt nun, dass solche Versammlungen entweder vollständig virtuell oder teilweise virtuell abgehalten werden können.
Betriebsversammlung virtuell im Livestream
Was tun, wenn ein Unternehmen keine geeigneten Räumlichkeiten hat, um seine Personalversammlung abzuhalten? Wenn Räume anmieten aus Sicherheitsgründen während der Pandemie nicht infrage kommt? Stream-Filmproduktion aus München bietet hier eine elegante und rundum sichere Lösung an.