Seit Juli 2023 ist eine wichtige Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) in Kraft, die den Weg für hybride Personalversammlungen in Ministerien, Ämtern, Kommunen, Landratsämtern, Universitäten, Polizei, Krankenhäusern, Sparkassen, Kindergärten und Schulen ebnet. Artikel 48 des Gesetzes regelt nun, dass solche Versammlungen entweder vollständig virtuell oder teilweise virtuell abgehalten werden können.
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